Patchzeiten
Sehr geehrte Besucher des Eissportzentrums Westfalen,
aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung mit Stand vom 24. November 2021 gelten ab sofort folgende Regelungen im Eissportzentrum Westfalen:
Trainingsbetrieb
Gemäß §4 (2) Abs. 3 der Verordnung ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb (aktiv oder als Begleiter) nur für immunisierten Personen (Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen) gestattet. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (noch keine 16 Jahre alt).
Sehr geehrte Nutzer der Patchzeiten auf Bahn 1 im Eissportzentrum Westfalen!
Seit dem 10. November 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte Corona Schutzverordnung. Gemäß dieser Verordnung gelten folgende Regelungen für alle Nutzer der Patchzeiten (Sportler, Trainer und Begleiter)
- Auf Bahn 1 (Innenraum) und im Eingangsbereich des ESZ besteht gemäß §3 Abs. 2 eine Maskenpflicht.
- Eine Ausnahme gilt nur gemäß 3 Abs. 12 während der Sportausübung d.h. wenn sich Sportler/Trainer auf dem Eis befinden.
- Gemäß §4 Abs. 2 Punkt 1 dürfen nur immunisierten oder getesteten Personen die Innenräume des Eissportzentrums betreten.
- Gemäß $4 Abs. 5 ist der Nachweis einer Immunisierung oder Testung (nicht älter wie 24 Stunden) gegenüber den Mitarbeitern des Eissportzentrums vor der Nutzung der Eisfläche nachzuweisen. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
An folgenden Tagen entfällt die freie Eisanmietung:
Dienstag, 26.04.2022
Mittwoch, 27.04.2022
Wir bitten alle Nutzer der Patchzeiten (Sportler und Trainer) um eine konsequente Beachtung dieser Regelungen.